Hier findest Du alles, was Du als Vermieter wissen solltest. Saison- und Ferienzeiten sowie Infos zur Nächtigungsabgabe und dem Sender Schladming-Dachstein TV.
Saisonzeiten im Überblick
Sommersaison 2024
15.04. - 21.06.2024 | Vorsaison |
22.06. - 06.09.2024 | Hauptsaison |
07.09. - 03.11.2024 | Nachsaison |
Sommercardsaison 2024 |
17.05.2024 - 03.11.2024 |
Ski amadé Saisonzeiten
Hier findest Du die Saison-, Pauschal- und Aktionszeiten des Skiverbundes Ski amadé.
Wintersaison 2024/25
04.11.2024 - 20.12.2024 | Vorsaison |
21.12.2024 - 03.01.2025 | Hauptsaison |
04.01.2025 - 31.01.2025 | Zwischensaison |
01.02.2025 - 14.03.2025 | Hauptsaison |
15.03.2025 - 21.04.2025 | Nachsaison |
Sommersaison 2025
22.04.2025 - 27.06.2025 | Vorsaison |
28.06.2025 - 05.09.2025 | Hauptsaison |
06.09.2025 - 02.11.2025 | Nachsaison |
Sommercardsaison 2025 |
29.05.2025 - 02.11.2025 |
Ski amadé Saisonzeiten 2024/25
Hier findest Du die Saison-, Pauschal- und Aktionszeiten des Skiverbundes Ski amadé.
Preiserfassung und Verfügbarkeiten warten
PREISERFASSUNG 2024/25
Preise für die kommende Wintersaison 2024/25 und Sommer 2025 gehören im Web Client hinterlegt bzw. via Schnittstelle übertragen.
Gerne zeigen Dir die Mitarbeiter:innen der einzelnen Infobüros, wie Du die Preiswartung im Webclient vornehmen kannst!
Bitte bei der Preiserfassung nachfolgende Punkte beachten:
- Sollte es keine Preisänderungen geben, Preise im Kalender trotzdem dem korrekten Zeitraum zuweisen.
- Standardpreise stets auf den aktuell höchst gültigen Preis anpassen.
- Es können nur Fixpreise, keine Von-Bis Preise eingegeben werden!
- Unbedingt Winter- und Sommerpreise angeben!
- Bei Appartements: Änderungen bei den Endreinigungspreisen bitte ebenfalls einstellen bzw. bekannt geben.
- Verpflegungen korrekt hinterlegen. Wenn optional zur Standardverpflegung eine weitere Verpflegungsart möglich ist, dann diese auch mit Auf-/Abschlag hinterlegen. Bsp.: Standard ist ÜF; HP möglich: den Aufschlag von zB € 15,00 pro Preisvorlage hinterlegen.
- Bitte bei den Preisen für Sommer 2025 unbedingt darauf achten, ob der Betrieb SOMMERCARD Mitgliedsbetrieb ist/wird oder nicht. Umlagebetrag für 2025: € 7,30 (brutto) pro Person und Nacht! Sommercard-Umlagebetrag gilt für Personen ab dem Jahrgang 2019.
FREIMELDUNGEN für Sommer 2024
Bitte die Freimeldungen für Sommer 2024 so bald als möglich selbst über den Feratel Deskline Web Client warten bzw. bei uns in den Infobüros bekannt geben, damit wir Dich bei der Wartung unterstützen.
Werden keine Freimeldungen ins System eingegeben, können die Zimmer/Appartements NICHT vermittelt werden! Wir möchten auf diesem Wege auch noch einmal auf die Wichtigkeit hinweisen, besetzte Zimmer/Appartements sofort zu melden bzw. im System zu warten, da wir unseren Gästen nur so ein gutes Service bieten können.
NICHT VERGESSEN: Verfügbarkeiten nur freigeben, wenn auch die An-/Abreiseregeln und die Preise gewartet sind!
HINWEIS: Wenn Freimeldungen für längere Zeit eingegeben werden (zB Saison 2025/26), müssen auch die Preise definiert sein, sonst bekommt der Gast falsche Informationen bzw. kann es bei online buchbaren Betrieben passieren, dass eine Buchung zu komplett falschen Preisen erfolgt.
Die Daten können auch jederzeit unter www.schladming-dachstein.at überprüft werden.
Unser Marken-Handbuch
Das Handbuch enthält Richtlinien zum gemeinsamen grafischen Auftritt sowie die wichtigsten Informationen rund um Gestaltungselemente, Schriften und Logos. Mit dem gemeinsamen Auftritt soll der Wiedererkennungswert erhöht und die Marke Schladming-Dachstein gestärkt werden.
Die grafischen Elemente müssen jeweils den Vorgaben entsprechend und in angemessener Größe verwendet werden. Jegliche Veränderungen von Logos und Elementen ist ausgeschlossen.
Regelung Nächtigungsabgabe
In der Steiermark ist für jede Nächtigung die in einem gastgewerblichen oder sonstigen
Beherbergungsbetrieb, (z.B. Urlaub am Bauernhof), in einer Privatunterkunft (z.B. Appartement, Privatzimmer) oder auf einem Campingplatz vorgenommen wird, eine Nächtigungsabgabe zu bezahlen.
Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres sind von dieser Abgabe befreit (ab dem 15. Geburtstag ist die Nächtigungsabgabe zu bezahlen).
Die Nächtigungsabgabe wird vom Vermieter eingehoben und muss an die Gemeinde abgeführt werden. 50 % der Einnahmen aus der Nächtigungsabgabe gebühren der Gemeinde, die diesen Anteil tourismusfördernden Zwecken zu widmen hat. In Tourismusgemeinden gebührt dieser Anteil dem örtlichen Tourismusverband zur Erfüllung seiner gesetzlichen Aufgaben. 50 % sind an das Land abzuführen.
Regelung seit 1. November 2022
- Beherbergungsbetriebe: € 2,50
- Campingplätze: € 2,00
- Schutzhäuser/Schutzhütten: € 1,50
(Ausnahme: in den Gemeinden Gröbming und Mitterberg-St. Martin Nächtigungsabgabe plus die Kurabgabe von € 0,75; in der Gemeinde Ramsau Nächtigungsabgabe plus die Kurabgabe von € 1,00.)
Wichtig: Bei der Auspreisung auf der Webseite, Hausprospekt, in Angeboten und auf Rechnungen ist darauf zu achten, dass ausschließlich die gesetzliche Bezeichnung "Nächtigungsabgabe" verwendet wird. Begriffe wie „Ortstaxe“, „Kurtaxe“ oder „Fremdenverkehrsabgabe“ sind rechtlich in der Steiermark nicht existent und unter diesem Titel (als Abgabe) rechtswidrig.