Unser Gutschein-System

Um das wirtschaftliche Potential des Gutscheinverkaufs über das Internet für die Region Schladming-Dachstein zu nutzen, wird die Webseite www.schladming-dachstein.at mit dem professionellen und bewährten Gutschein-Portalsystem der Firma INCERT eTourismus ausgestattet. Erfahrungsgemäß sichern Gutscheine die Nachfrage in der Region und führen zu einer stärkeren Auslastung auch in der Nebensaison. Ein Euro, der als Gutschein verkauft wird, bringt der Region und damit auch Ihnen im Schnitt bis zu fünf Euro an lokaler Wertschöpfung. Das Handling und die Einlösung von Gutscheinen funktioniert einfach und effizient. Die Prozesse und Oberflächen werden von tausenden Betrieben verwendet, darunter auch viele familiengeführte Kleinbetriebe wie Urlaub am Bauernhof.


ACHTUNG!
Die bisher verwendeten Gutscheine behalten natürlich ihre Gültigkeit und müssen auf gewohnte Art mit Rechnung an Schladming-Dachstein inkl. der Gutscheine eingebracht werden.

  • Rechnungsadresse: Schladming-Dachstein Tourismus GmbH, 8970 Schladming, Ramsauerstraße 756

Einlösung der neuen Wertgutscheine & Geschenkkarten

Als Partner und Einlösestelle hast Du die Möglichkeit, Schladming-Dachstein-Gutscheine entgegen zu nehmen. Dazu erhältst Du einen persönlichen Login zur Weboberfläche. Alternativ kannst Du Gutscheine auch von Deinem Smartphone (Android oder iPhone) über die App INCERTmobile einlösen.

Jeder Gutschein hat einen einzigartigen Gutscheincode aufgedruckt, wenn Du diesen mit Deinem Login eingibst (oder mit einem Barcode-Scanner einliest), siehst Du sofort die Gültigkeit und den aktuellen Wert des Gutscheins. Da der Gutschein vom Kunden selbst ausgedruckt wird, ist es wichtig Gutscheine sofort zu prüfen und einzulösen. 

Kooperationsvereinbarung Schladming-Dachstein Gutscheine

Der Vertrag zwischen dem Kooperationspartner und der Schladming-Dachstein Tourismus GmbH beginnt mit Vertragsabschluss und ist unbefristet. Eine Kündigung ist frühestens nach 2 Jahren mit Termin zum 30. April des jeweiligen Jahres (Ende der Wintersaison) möglich. Die Kündigung ist mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich einzureichen, d.h. spätestens am 31. Oktober des Vorjahres. Zwischen dem Kündigungszeitpunkt und dem Kündigungstermin sind Gutscheine vom Partnerbetrieb weiterhin einzulösen und werden diese natürlich auch ordnungsgemäß abgerechnet.