Finanzierungsmöglichkeiten im Überblick

Insgesamt investiert der Tourismusverband Schladming-Dachstein jährlich etwa 1 Million Euro in die touristische Infrastruktur. Diese Investitionen kommen nicht nur den Gästen in unserer Region zugute, sondern tragen auch zur Schaffung einer lebenswerten Region bei. Sie stärken den Standort und verschaffen der Region einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen ländlichen Gebieten. Diese Maßnahmen sind entscheidend für die nachhaltige Entwicklung und die Attraktivität der Region als touristisches Ziel. Hier findest Du einen Überblick zu den möglichen Finanzierungsunterstützungen seitens des Tourismusverbands Schladming-Dachstein:

1. Impulsfinanzierung für innovative touristische Projekte

Im Rahmen der Impulsfinanzierung können Projekte eingereicht werden, die einen bedeutenden touristischen Mehrwert bieten. Dabei sollten diese entweder eine Neuheit darstellen, eine klare qualitative Verbesserung des Angebots bewirken oder eine umfassende Sanierung der bestehenden Infrastruktur vorsehen. Das Land Steiermark hat dieses Förderprogramm ins Leben gerufen, um die Weiterentwicklung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen touristischen Infrastruktur in der Region zu unterstützen und  langfristig zu sichern. 
Mehr Informationen zum Thema Impulsfinanzierung findest du hier! 

2. Förderung der touristischen Beschilderung für Gemeinden

Der Tourismusverband Schladming-Dachstein übernimmt die Kosten für die Erneuerung touristischer Beschilderungen auf Wegen, die von den Gemeinden in der Region Schladming-Dachstein betreut werden. Schilder für die Kosten übernommen werden sind:

  • Wanderbeschilderung
  • Rad- und Mountainbikebeschilderung
  • Lauf- und Trailrunning-Beschilderung
  • Winterwandern- und Schneeschuh-Beschilderung

Notwendige Infrastrukturelemente wie Befestigungsmöglichkeiten und Rohrsteher sind nicht in der Förderung enthalten.

3. Mittel zur Instandhaltung der touristischen Infrastruktur

Für die kontinuierliche Instandhaltung der touristischen Infrastruktur stehen jährlich 10 % des gesetzlichen I-Beitrags zur Verfügung. Um diese Mittel zu erhalten, muss ein Antrag bei der Tourismuskommission eingereicht werden. Dabei erfolgt die Vergabe der Mittel projektbezogen, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Diese Unterstützung trägt dazu bei, bestehende touristische Einrichtungen zu erhalten und ihre Qualität langfristig zu sichern.

4. Kostenübernahme für die Erneuerung von Sitzbänken

Der Tourismusverband unterstützt auch die Erneuerung von Sitzbänken entlang touristischer Wege. Die Materialkosten für die Sitzbänke werden übernommen, wenn diese durch die Gemeinden erneuert werden. Voraussetzung für die Abrechnung ist eine nachgewiesene touristische Relevanz des Projekts sowie eine Dokumentation des Vorher-Nachher-Zustands mittels Contwise INFRA. Zudem müssen die zugehörigen Originalrechnungen übermittelt werden.